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   BGH, 20.10.1959 - 5 StR 339/59   

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BGH, 20.10.1959 - 5 StR 339/59 (https://dejure.org/1959,1167)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1959 - 5 StR 339/59 (https://dejure.org/1959,1167)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1959 - 5 StR 339/59 (https://dejure.org/1959,1167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straßenraub bei Raub unterhalb eines öffentlichen Platzes - Öffentlichkeit eines vor Blicken des Verkehrs schützenden Bauwerkes - Bewertung von Untersuchungen medizinischer Sachverständiger im Vergleich zu Beobachtungen medizinischer Laien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 287
  • NJW 1960, 51
  • MDR 1960, 153
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 41/64

    Zulässigkeit der Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen in der

    Aus der Entscheidung BGHSt 13, 287 kann die Revision für ihre andere Ansicht nichts herleiten.

    Denn der 5. Strafsenat hält nicht nur den Raub in einer Hausnische oder in einem privaten offenen Torweg unter bestimmten Voraussetzungen für einen Straßenraub (BGHSt 13, 287, 288; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59, nicht veröffentlicht -, anders BGHSt 13, 12 für den Raub in einem Hausflur und in einer abgeschrankten Toreinfahrt), sondern erwähnt gerade in der von der Revision berufenen Entscheidung, daß z.B. der Raub in dem Abort eines Eisenbahnzuges unter allen Umständen unter § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB falle, weil er notwendig "auf" einer Eisenbahn begangen werde.

  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender

    Er kann sich zwar auf leicht begehbare Flächen in unmittelbarer Nähe eines öffentlichen Wegs erstrecken (vgl. BGHSt 13, 287, 288; BGH LM StGB § 250 Nr. 14 = MDR 1957, 242; Urteile des Senats vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63 - und vom 4. Februar 1969 - 1 StR 613/68 -).
  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 33/67

    Hof als "öffentlicher Platz" - Begriff der Öffentlichkeit - Beschränkung der

    Die Vorschrift will den Verkehr schützen, der sich unter den Blicken der Allgemeinheit abspielt (BGHSt 13, 287, 288) [BGH 20.10.1959 - 5 StR 339/59].
  • BGH, 09.12.1970 - 3 StR 143/70

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit

    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, den Verkehr zu schützen, der sich unter den Blicken der Allgemeinheit abspielt (BGH NJW 1967, 1238; BGHSt 13, 287, 288) [BGH 20.10.1959 - 5 StR 339/59].
  • BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62

    Rechtsmittel

    Eine so weite Auslegung ist mit Rücksicht auf den gesetzgeberischen Zweck des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht angebracht, der den Verkehr schützen will, der sich auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen abspielt (BGHSt 13, 287, 288) [BGH 20.10.1959 - 5 StR 339/59].
  • BGH, 27.06.1961 - 5 StR 223/61

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat schon in BGHSt 13, 287 ff entschieden.
  • BGH, 04.02.1969 - 1 StR 613/68

    Strafbarkeit wegen schweren Raubs durch die gewaltsame Wegnahme einer Geldbörse -

    Indessen genügt auch die mit dem Weg räumlich eng zusammenhängende, leicht begehbare Randfläche den Erfordernissen der Vorschrift (BGHSt 13, 287, 288 [BGH 20.10.1959 - 5 StR 339/59]; LM StGB § 250 Nr. 14 = MDR 1957, 242 Nr. 54; BGH Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 395/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ob und inwieweit Personen in den von dem Landgericht angeführten Beispielen des Austretens (vgl. BGHSt 13, 287 und BGH Urteil vom 27. Juni 1961 - 5 StR 223/61) und des Nacheilens hinter einem vom Wind entrissenen Hut noch diesen Schutz genießen, kann hier unerörtert bleiben; denn die Tatbeteiligten hatten den zuvor benutzten Fußweg aus keinem dieser Gründe verlassen.
  • BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60

    Einordnung eines Gebüschs in einem Park als öffentlicher Weg im Rahmen der

    Es kann daher, zumal angesichts der Ausführungen der Entscheidung BGHSt 13, 287 bis 289 zweifelhaft sein, ob sich sagen ließe, dieser Teilakt sei auf einem öffentlichen, also dem allgemeinen Publikumsverkehr dienenden Weg begangen worden (vgl. auch BGH NJW 1960, 1728 Nr. 16).
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